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KINDER- UND JUGENDARZTPRAXIS
Dr. med. Stefanie Volz-Neukirch, Dr. med. Julia Kaiser-Naumann & Dr. med. Marc Neukirch
Kinder- und Jugendmedizin • Kindergastroenterologie • Neonatologie
FAQs
FAQ
General1
- 01Feuerwehr, Notarzt und Kindernotarzt: 112 Ärztlicher Bereitschaftsdienst Köln: 116 117 Vergiftungszentrale Bonn: 0228-19240 Apothekennotdienst: https://www.apotheken.de/ Zahnärztlicher Notdienst Köln Vermittlung (A&V e.V.): 0221 - 29010200
- 02• Versichertenkarte Ihres Kindes • Impfpass • Vorsorgeheft • Bei Vorsorgeuntersuchungen bis U6 wäre es schön, wenn Sie ein Handtuch/Decke als Unterlage und eventuell ein Kuscheltier mitbringen, mit dem sich Ihr Kind gut beruhigen lässt.
- 03Sie können ohne telefonische Anmeldung in unsere Infektsprechstunde kommen. Hier behandeln wir akute Infektkrankheiten Ihres Kindes. Bitte beachten Sie die Zeiten. Für Vorsorgen, Gespräche, Impfungen und Behandlungen von bereits länger andauernden Erkrankungen nehmen wir uns besonders viel Zeit, deshalb müssen Sie dafür einen Termin vereinbaren. Es ist wichtig, dass Sie diese Termine einhalten und pünktlich sind. Sagen Sie bitte rechtzeitig ab, falls Sie verhindert sind. Dann können wir diesen Termin an ein anderes Kind weitergeben.
- 04Die U0 ist eine neue Vorsorge am Ende der Schwangerschaft. Sie ist ein Angebot für werdende Mütter und Elterna ab der 28. Schwangerschaftswoche. Werdende Eltern können sich gerne bei uns vor der Geburt zu wichtigen Themen der Babygesundheit informieren lassen. Derzeit wird sie ab dem 01.01.2023 von bestimmten Krankenkassen (nur im Rahmen des BKK-Vertrags ´Starke Kids`) kostenlos angeboten. In einem Beratungsgespräch erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen: Beratung zur Schlafumgebung des Babys Impfberatung Beratung zu den Vorteilen des Stillens Beratung zur Inanspruchnahme des Neugeborenen-Screenings Beratung zur Gabe von Vitamin K und D zur Krankheitsverhütung Unfallschutz Information zu Hilfsangeboten bei Schwierigkeiten in den ersten Lebensmonaten Dieses Angebot unterstützt werdende Mütter oder Eltern und bereitet sie auf die Zeit nach der Geburt gut vor.
- 05Hausbesuche zur Vorsorgeuntersuchung U2 können wir gerne nach Rücksprache und in bestimmten Fällen durchführen. In Zeiten mit besonders hohem Patientenaufkommen können wir dies aber nicht immer garantieren. Bitte rufen Sie dazu kurz vor oder nach der Geburt Ihres Kindes in der Praxis an, damit wir einen passenden Termin vereinbaren können. Das Tagesgewicht und das Neugeborenen-Stoffwechsel-Screening sollten, wenn möglich, von Ihrer betreuenden Hebamme abgenommen werden. In manchen Fällen ist jedoch eine persönliche Vorstellung in der Praxis sinnvoll, um weiterführende Untersuchungen wie Bestimmung des Bilirubins bei Neugeborenengelbsucht oder ein Hüftultraschall-Untersuchung direkt mitzumachen. Link Neugeborenenscreening
- 06Bei Vorsorgeterminen oder sonstigen planbaren Untersuchungen können Sie uns gerne sagen, zu welchem Arzt/Ärztin Sie mit Ihrem Kind möchten. In der offenen Sprechstunde ist eine Arztwahl aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich.
- 07Unsere Berufsordnung erlaubt keine medizinische Sprechstunde per E-Mail. Daher können wir nur begrenzt auf Ihre Fragen eingehen. In dringenden Fällen ist es besser in der Praxis anzurufen, da wir im laufenden Praxisbetrieb Ihre E-Mails nicht sofort beantworten können, oder aber über unsere PraxisApp zu kommunizieren.
- 08Bitte bestellen Sie Folgerezepte, Folgeheilmittelverordnungen (Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie) und Überweisung über unsere PraxisApp.
- 09Es ist wichtig, dass Sie Ihr Kind bei uns vorstellen, bevor Sie Termine bei Logopäd*innen, Ergotherapeut*innen, oder Physiotherapeut*innen wahrnehmen. Denn zunächst müssen wir in der Praxis abklären, ob Ihr Kind eine solche Behandlung benötigt. Ansonsten müssen Sie die entsprechenden Kosten selbst übernehmen.
- 10Mit der Praxis-App erhalten Sie alle wesentlichen Informationen über die Praxis schnell und direkt auf Ihr Smartphone. Wir versenden über die Praxis-App Erinnerungen an Vorsorge- und Impftermine, Informationen zu Urlaubszeiten oder andere aktuelle Informationen aus der Praxis. Es besteht über die App die Möglichkeit zur Einwahl in unsere Videosprechstunde. Desweiteren können Sie über die Chat-Funktion Termine vereinbaren, Rezepte oder Überweisungen etc. bestellen. Die Praxis-App kann ganz einfach im Webstore heruntergeladen werden.
- 11In der Regel kann Ihr Kind auch bei leichten Erkrankungen wie Schnupfen ohne Fieber geimpft werden. Wir untersuchen Ihr Kind vor der Impfung und entscheiden dann mit Ihnen gemeinsam, ob die geplante Impfung trotz des leichten Infekts möglich ist.
- 12Die Leitlinie zum Fiebermanagement bei Kindern und Jugendlichen gibt klare Empfehlungen für den Umgang mit Fieber. Im Vordergrund steht dabei ein altersgerechter und situationsangepasster Ansatz, bei dem neben der Höhe des Fiebers vor allem das Allgemeinbefinden des Kindes berücksichtigt wird. Eltern und Bezugspersonen finden darin leicht verständliche Antworten auf Fragen wie: Wann sollte Fieber gemessen werden – und wie genau? Was sind wichtige Warnzeichen? Wann ist eine Fiebersenkung sinnvoll und wann nicht? Welche Rolle spielen Medikamente oder pflegende Maßnahmen? https://register.awmf.org/assets/guidelines/027-074p1_S3_Fiebermanagement-Kinder-Jugendliche_2025-07.pdf Eine weitere kompetente Unterstützung beim Thema Fieber bietet die FeverApp. Diese wurde von den Verbänden der Kinder- und Jugendärzt:innen mitentwickelt.
- 13Bei Babys (0-3 Monate): ab einer Temperatur von 38° C wenn der Säugling sehr schlapp ist, nicht trinken will oder Hautverfärbungen hat, auch schon bei einer Temperatur unter 38° C (nicht jedes Baby bekommt Fieber bei einer Infektion) wenn Ihr Kind berührungsempfindlich ist, schrill schreit oder Ihnen insgesamt sehr verändert und schwer krank vorkommt Bei älteren Babys und Kleinkindern bis zwei Jahren: wenn das Fieber länger als einen Tag anhält Bei älteren Kindern: wenn das Fieber länger als drei Tage anhält ab einer Temperatur von 39° C wenn das Fieber trotz fiebersenkender Maßnahmen nicht zurückgeht wenn weitere Krankheitszeichen auftauchen, zum Beispiel Teilnahmslosigkeit, Kopfschmerzen, Durchfall, Erbrechen, Bauchschmerzen, Berührungsempfindlichkeit, Hautausschläge, erschwertes Atmen oder „Nackensteife“ wenn Ihr Kind trotz fiebersenkender Maßnahmen und Rückgang der Temperatur teilnahmslos ist und nicht normal reagiert wenn das Fieber zwar zurückgeht, Ihr Kind aber immer noch deutlich beeinträchtigt ist wenn das Kind keine Flüssigkeit oder Nahrung mehr annimmt wenn Ihr Kind einen Fieberkrampf hatte wann immer Sie beunruhigt sind und sich Sorgen machen
- 14Auch bei einem scheinbar harmlosen grippalen Infekt sollten Sie in folgenden Fällen unbedingt die kinderärztliche Praxis aufsuchen: wenn Ihr Kind jünger als drei Monaten alt ist und hustet oder fiebert wenn Ihr Kind einen schlechten Allgemeinzustand zeigt und zum Beispiel teilnahmslos ist wenn Ihr Kind seit mehr als drei Tagen fiebert wenn Husten länger als eine Woche unvermindert andauert, sich verschlimmert oder wenn sich plötzlich hohes Fieber entwickelt wenn Ihr Kind heiser wird, Atembeschwerden hat, schnell atmet oder über Schmerzen klagt wenn sich der Schleim durch Blutbeimengungen rötlich färbt wenn Ihr Kind Ohrenschmerzen hat wenn Ihr Kind zu den Halsschmerzen plötzlich hohes Fieber bekommt oder Sie gelbe Eiterpünktchen auf den Mandeln sehen können
- 15Wichtig: Um den Verlust an Flüssigkeit und Salzen auszugleichen, muss Ihr Kind viel trinken, am besten immer wieder in kleinen Mengen. Denn Durchfall und Erbrechen können zu einem bedrohlichen Flüssigkeits- und Elektrolytverlust führen. Besonders bei Säuglingen und Kleinkindern. Empfohlen werden hierfür fertige Elektrolyt-Glukose-Trinklösungen, die es als Pulver in jeder Apotheke zu kaufen gibt. Bieten Sie ihrem Kind alternativ Tee an (siehe Teerezepte unten). Wie nimmt mein Kind am besten die Flüssigkeit auf? Wenn das Kind erbricht, geben Sie Ihrem Kind die Flüssigkeit schluckweise oder mit einem kleinen Teelöffel alle 5 Minuten. Lehnt Ihr Kind den Becher oder den Löffel ab, kann die Flüssigkeit auch mit Hilfe einer Plastikspritze in den Mund verabreicht werden. Erst wenn Ihr Kind ca. 200ml getrunken hat, können Sie größere Mengen anbieten, zum Beispiel 30-50ml alle 15 Minuten. Wenn das Kind nicht erbricht, kann gleich mit größeren Flüssigkeitsmengen begonnen werden, zum Beispiel 30-50ml alle 15 Minuten. Säuglinge erhalten Muttermilch oder ihre gewohnte Flaschennahrung in gewohnter Konzentration (nicht verdünnt!!!), Kleinkinder erhalten ihre übliche Kost. Was kann mein Kind essen? Günstig sind stärkehaltige Produkte, wie Nudeln, Kartoffeln, Brot, Zwieback oder leicht verdauliche Kost, wie zum Beispiel Schleimsuppen aus Hafer oder Reis (1/4l Wasser, 1TL Instantbrühe und 2 EL Hafer oder Reis), geriebener Apfel oder pürierte Banane. Auch etwas Fett ist erlaubt. Schränken Sie die Zufuhr von stark zuckerhaltigen Speisen und Getränken ein. Allgemeines Wenn sich Ihr Kind gerade erbrochen hat, kann ein kühles Tuch auf der Stirn die Übelkeit und das Schwindelgefühl verringern. Gegen den üblen Geschmack im Mund hilft das Ausspülen mit Wasser oder Tee. Je nachdem, wie sich Ihr Kind fühlt und wie alt es ist, kann es sich auch die Zähne putzen, um den Geschmack loszuwerden. Teerezepte Heidelbeertee: unterstützt die Behandlung von Durchfall, wirkt antientzündlich und wirkt gegen Übelkeit. 1 Esslöffel getrocknete Heidelbeeren (frische Heidelbeeren wirken abführend !) mit 250ml kaltem Wasser aufsetzen und ca. 15 Minuten kochen lassen. Heiß abgießen, zugedeckt abkühlen lassen, in einem geschlossenen Gefäß aufbewahren. Am besten die gesamte Tagesdosis zubereiten und Tee über den Tag verteilt trinken. Säuglingen gibt man 3-5 mal täglich 1-2 Teelöffel, Kleinkinder erhalten 3-5 mal täglich ½ Tasse, Kindergartenkinder trinken 3 mal täglich 1 Tasse. Schwarztee: unterstützt die Behandlung von Durchfall, zum Ausgleich des Verlusts von Flüssigkeit und körpereigenen Salzen. Ein Liter dünnen Schwarztee kochen und mit 10 Teelöffel Traubenzucker, 1 Teelöffel Salz und ca. 200ml Apfel- od. Orangensaft versehen. Gut umrühren und kalt stellen. Kamillenblütentee / Fenchelsamentee: Wirkt beruhigend auf den Magen und krampflösend. Ein gehäufter Esslöffel (ca. 3g) Kamillenblüten oder ein Esslöffel sanft zerstoßene Fenchelsamen mit 150ml siedendem Wasser übergießen und 10-15 Minuten abgedeckt ziehen lassen und durch ein Sieb abgießen. 3-4x täglich eine Tasse frisch bereiteten Tee warm trinken. Ingwertee Rezept: Hilft bei Übelkeit, Unwohlsein und leichten Erkältungs-erscheinungen. Vier bis sechs dünne Scheiben frischen Ingwer in 500ml kochendes Wasser geben und ca. 10 Minuten köcheln lassen. Wenn der Ingwertee ausreichend gezogen hat, kurz abkühlen lassen und den Saft einer halben Zitrone und ein bis zwei Esslöffel Honig hinzufügen.
- 16Sobald Sie eine Bescheinigung für den Arbeitgeber oder für die Schule benötigen, müssen Sie Ihr Kind in der Praxis vorstellen. Rückdatierungen von Krankmeldungen sind nur für maximal drei Tage erlaubt.
- 17Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten und werden viel zu häufig unterschätzt. Sie sind keine harmlose Kinderkrankheit. Sie sind hoch ansteckend, bringen häufig Komplikationen und Folgekrankheiten mit sich und können sogar tödliche Folgen haben. Eine zwar seltene, aber sehr gefürchtete Spätfolgeerkrankung ist die SSPE (subakute sklerosierende Panenzephalitis), die sich erst Jahre nach der Erstmanifestation bemerkbar macht (Interview einer betroffenen Familie). Masern gefährden vor allem diejenigen, die sich selber nicht schützen können: unsere Kinder. 2019 wurden in Deutschland bundesweit 514 Fälle registriert. Im Jahr 2018 betrug die landesweite Zahl der gemeldeten Erkrankungen 544 Fälle. Etwa 45% der Masernfälle 2018 mussten in ein Krankenhaus eingewiesen werden, darunter besonders häufig Kinder zwischen 1 und 4 Jahren und Erwachsene im Alter von 20 bis 39 Jahren. Die Wahrscheinlichkeit, an Masern zu sterben, liegt in Deutschland etwa bei einem Todesfall bei 1.000 Erkrankten. (RKI Masern) Eine Impfung schützt vor Masern. Was bedeutet das Masernschutzgesetzt? Schul- und Kindergartenkinder sollen wirksam vor Masern geschützt werden. Das ist Ziel des Masernschutzgesetzes, das am 1. März 2020 in Kraft getreten ist. Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss in der Regel ein Nachweis über die Masern-Impfung erfolgen. Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind). Auch Asylbewerber und Flüchtlinge müssen den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft aufweisen. Wie wird der Nachweis erbracht? Der Nachweis kann durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder – insbesondere bei bereits erlittener Krankheit – ein ärztliches Attest erbracht werden. Der Nachweis ist in der Regel gegenüber der Leitung der Einrichtung zu erbringen. Kinder, die schon jetzt im Kindergarten und in der Schule oder in anderen Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen. Falls Sie eine ärztliche Bescheinigung zum Nachweis einer Masernimpfung benötigen, stellen wir Ihnen diese gerne aus. Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass dies eine IGEL Leistung ist und wir daher eine Bearbeitungsgebühr von 10€ nehmen, da eigentlich Lehrer und Kindergärtner verpflichtet sind, anhand des Impfausweises diese Dokumentation vorzunehmen.
- 18Wir dürfen nachträglich keine Kassenrezepte für selbst gekaufte Medikamente ausstellen. Dies gilt auch für Medikamente gegen Läuse. Falls Sie dringend ein Medikament benötigen, steht Ihnen außerhalb unserer Sprechstundenzeiten der kinderärztliche Notdienst zur Verfügung.
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