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CORONA

Liebe Eltern, liebe kleine und große Patienten,

Anpassung der Coronaschutzverordnung ( Land NRW: Stand März 2023):

Am 28. Februar 2023 ist die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen nach 1.073 Tagen ausgelaufen. Damit sind auch in Nordrhein-Westfalen seit dem 1. März 2023 die letzten durch Landesrecht vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen entfallen .

Bitte beachten Sie, dass nach den bis 7. April gültigen Regelungen des bundesweiten Infektionsschutzgesetzes derzeit noch eine eingeschränkte FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen besteht.

nur eine Begleitperson

Zusätzlich sollte das Kind nur mit einer Begleitperson die Praxisräume betreten.

​​​Infektsprechstunde

Unsere Infektsprechstunde erfolgt Mo-Fr von 08:00 bis 08:30 Uhr und von 12:15-12:45 sowie zusätzlich Montag, Dienstag  und Donnerstag von 17:00-17:30 Uhr

Bitte kommen Sie nur in die Notfallsprechstunde, wenn Ihr Kind Krankheitssymptome, wie Fieber, Husten, Halsschmerzen, Schlappheit, Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn zeigt.

 

Für alle anderen Termine für z. B. akute Erkrankungen, Gespräche oder Vorsorgen bitte einen telefonischen Termin vereinbaren. Zur Sicherheit Ihrer Kinder sehen wir gesunde und kranke Kinder zu getrennten Zeiten in der Praxis.

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Corona Impfung in unserer Praxis

Aktuell impfen wir in der Praxis nicht gegen Corona.

Bei besonderem Interesse finden Sie die aktualisierte Empfehlung der Stiko finden Sie hier.

​​​​​​Allgemeine Informationen

Weitere Antworten auf aktuelle Fragen zur Corona-Situation finden Sie beim RKI (Robert-Koch-Institut), BGA (Bundesgesundheitsamt), BZGA (Bundesamt für gesundheitliche Aufklärung).

Bleiben Sie gesund !

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